Palettenregal

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von

www.ksm-service.at

www.steckregal-shop.at

Kaupa Stingeder Montageservice OG

§ 1 Allgemeines

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Kaupa Stingeder Montageservice OG, im folgenden Auftragnehmer und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. Diese werden nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertrag

1. Bestellungen des Kunden sind bindende Angebote für den Abschluss eines Kaufvertrages über die von uns angebotenen Waren. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch die Auslieferung der Ware.

2. Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die von uns angebotenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Auftragnehmer allein maßgeblich an. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.

§ 3 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Kaupa Stingeder Montageservice OG
Wasserfeldstraße 21
A-5020 Salzburg
Tel: 0662 63 11 49
Fax: 0662 63 11 51
Mail: info@ksm-service.at

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf Wertersatz leisten.
Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Angebote, Preise, Lieferzeiten

1. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Für die Auftragsannahme, den Umfang der Lieferung und dem Lieferzeitpunkt ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform maßgebend.
2. Unsere Preise gelten "ab Werk" zuzüglich Verpackung und Umsatzsteuer ab Werk bzw. Auslieferungslager Österreich. Verpackungsmaterial wird nicht zurückgenommen. Die Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd.
3. Wir sind berechtigt, zwischen Vertragsschluss und Leistung die Preise zu erhöhen, falls die Gestehungskosten sich um mehr als 10% erhöhen. Wir berechnen dann die am Leistungstag gültigen Preise. Gleiches gilt für Aufträge ohne Preisvereinbarung.
4. Der Beginn und die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Besteller deswegen von dem Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, ist er verpflichtet, uns diese zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Lieferung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen.
5. Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten, tritt eine wesentliche Veränderung bei der Vertragsabschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördliche Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn Unterlieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern.

§ 5 Lieferung

1. Bei Bestellungen gegen Vorkasse werden die Artikel oder Leistungen nach vollständigem Geldeingang beim Auftragnehmer ausgeliefert. Die Auslieferung der Artikel oder Leistungen erfolgt unverzüglich, spätestens nach fünf Werktagen, nach Eingang der Bestellung bzw. nach Zahlungseingang. Der Auftragnehmer informiert den Kunden umgehend falls Artikel oder Leistungen nicht innerhalb dieser Frist versandt werden können. Der Kunde kann in einem solchen Fall von seiner Bestellung zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen des Kunden werden zurückerstattet.
2. Falls der Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, z.B. weil der Lieferant des Auftragnehmers nicht in der Lage ist, die bestellten Artikel zu liefern, ist der Auftragnehmer dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist. Bereits erbrachte Leistungen des Kunden werden zurückerstattet.
3. Falls der Auftragnehmer durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die der Auftragnehmer mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, (z.B. Naturkatastrophen) an der Erfüllung seiner aus der begründeten Rechtsbeziehung Verpflichtungen, gehindert wird, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Hierüber wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich informieren.

§ 6 Lieferkonditionen, Leistungsort

1. Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Bestellers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Das gleiche gilt für nach Vertragsschluss eintretende Erhöhungen der Frachtsätze und Mautkosten, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw., sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
2. Teillieferungen und entsprechende Abrechnung sind zulässig, es sei denn sie sind für den Besteller unzumutbar. Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Besteller mit deren Bereitstellung auf diesen über. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Besteller zur vertreten hat, geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Bereitstellung über.
3. Bei erkennbaren Transportschäden hat der Besteller diese in den Frachtpapieren zu vermerken, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und uns zu benachrichtigen.
4. Bei Kleinaufträgen unter EURO 500,00 werden gesondert Frachtkosten verrechnet.

§ 7 Zahlung

1. Grundsätzlich hat der Besteller den Kaufpreis nach Erhalt der Rechnung an uns zu zahlen.
2. Es gelten die auf der Internetplattform angegebenen Zahlungsarten. (Gilt bei Kauf über den Online Shop)
Der angebotene Preis ist bindend. Er enthält für Kunden innerhalb der EU-Staaten die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle weiteren Preisbestandteile außer der zusätzlich angegebenen Versand- oder Lieferkosten. Maßgeblich ist die Rechnungsadresse.
3. Für Besteller außerhalb der EU sich alle angegebenen Preise als Netto-Preise zu verstehen. Steuern und Zölle im Empfängerland, die gemäß den dort bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entstehen, sind beim Empfang der Ware zusätzlich zu entrichten. Maßgeblich ist die Rechnungsadresse.
4. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden vom Auftragnehmer zusätzlich angegeben.
5. Gerät der Kunde in Verzug hat er die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ein Unternehmer in Höhe von 8 %. Für die Aufgabe einer schriftlichen Mahnung berechnet der Auftragnehmer 16,00 EUR Aufwandskosten. Der Auftragnehmer behält sich im Falle des Verzugs vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Verkaufte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der Besteller diese Ware seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im Voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauft trotz der Abtretung nur ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
2. Wird die Ware von dem Besteller Be- oder verarbeitet erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Fremdsachen durch den Besteller erwerben wir Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der vom Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entspricht. Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Bestellers oder Dritter verbunden oder vermischt, so überträgt der Besteller und darüber hinaus schon jetzt seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet oder vermischt der Besteller die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er uns hiermit schon jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab.

§ 9 Beschaffenheit der Ware, Garantie

1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in unseren Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangaben zu der Kaufsache dar. Der Besteller ist unabhängig davon verpflichtet, unsere Produkte und Leistungen auf ihre Eignung für den vorgesehenen Gebrauch selbst zu prüfen.
2. Für die Einhaltung der Maße und technische daten gelten die einschlägigen Normen. Von uns angegebenen Maße und Daten in Angeboten und Auftragsbestätigungen gelten nur annähernd.
3. Wir behalten uns technische Änderungen im Zuge der Produktentwicklung vor.

§ 10 Rechte des Bestellers bei Mängel

1. Der Besteller kann wegen Mängel unserer Lieferung und Leistung keine Rechte geltend machen, soweit der Wert oder die Tauglichkeit unserer Lieferung und Leistung lediglich unerheblich gemindert ist.
2. Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und dies vom Besteller rechtzeitig schriftlich beanstandet wurden, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern. Hierzu ist uns Gelegenheit innerhalb angemessener Frist von mindestens 10 Tagen zu gewähren. Der Besteller kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinen bestimmungsgemäßen Gebrauch.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur zulässig, wenn der Besteller uns dies zuvor ausdrücklich schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist androht.

§ 11 Schadensersatz

1. Auf Schadens- oder Aufwendungsersatz (im Folgenden: Schadensersatzhaftung), gleichgültig aus welchem Rechtsgrund insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haften wir nur, soweit wir, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser beträgt höchstens den doppelten Rechnungswert der betroffenen Ware. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gelten nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist damit nicht verbunden.

§ 12 Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln unserer Lieferungen und Leistungen sowie Ansprüche wegen unserer Schadensersatzhaftung beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn längere Fristen vorgeschrieben sind sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserseits und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 13 Abnahme und Montageleistungen

1. Nach Meldung der Fertigstellung hat eine Abnahme - auf unser Verlangen auch in Teilabschnitten - unverzüglich auf Kosten des Bestellers zu erfolgen.
2. Kommt es innerhalb von 12 Werktagen nach Meldung der Fertigstellung nicht zu einer Abnahme aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, so gilt die Leistung mit Ablauf des 12. Werktages als abgenommen.
3. Hat der Besteller die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt.
4. Etwa vorhandene Mängel berechtigen den Besteller nur dann die Abnahme zu verweigern, wenn sie die Gebrauchsfähigkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen.
5. Der zu montierende Ort muss zum Montagebeginn frei sein, der Boden sauber und dem Standard entsprechend eben.
6. Sollte es wegen Reinigungsarbeiten oder Aufräumarbeiten zu Verzögerungen kommen werden diese in Rechnung gestellt.
7. Wenn nicht anders vereinbart wird das gelieferte Material vom Besteller entladen und zum Montageort gebracht. Vertragen oder Abladen, wenn nicht anderes vereinbart, wird vom Besteller durchgeführt.

§ 14 Entgegenahme und Gefahrenübergang

1. Nimmt der Besteller die Lieferung oder Leistung nicht termingerecht entgegen - gleich aus welchem Grund - sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers nach unserem Ermessen - auch im Freien - einzulagern unter Ablehnung der Verantwortung für Schäden jeglicher Art sowie die Lieferung und Leistung als erbracht zu berechnen, es sei denn, die nicht termingerechte Annahme ist durch uns zu vertreten.
2. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lager, auch bei Versendung mit unserem LKW geht die Gefahr mit Beginn der Leistung auf den Besteller über.
3.Für Montageleistungen geht die Gefahr mit Beginn der Leistung auf den Besteller über.

§ 15 Gewährleistung

1. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Kunde dem Auftragnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Empfang der Artikel oder Leistungen schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Beanstandungen wegen versteckter Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung der Artikel oder Leistung durch den Kunden zu diesem Zeitpunkt nicht feststellbar waren, hat der Kunde innerhalb von sechs (6) Monaten, nachdem die Artikel oder Leistungen dem Kunden zugegangen sind, ebenfalls schriftlich anzuzeigen.
3. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Kunde die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nacherfüllung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall bleibt die Nacherfüllung auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
5. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt zwei Jahre, die für Unternehmer ein Jahr, ab Lieferung der Artikel oder Leistungen.

§ 16 Eigentum, Urheberrecht, Datenschutz

1. Alle im Angebot genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen der jeweils gültigen Besitzrechte der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Aufgrund der Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Alle verwendeten Warenzeichen, Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum der jeweiligen Besitzer. Alle Rechte vorbehalten.
2. Das Copyright für selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte wie auch Bilder oder Dokumente in anderen Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet. Alle Daten genießen urheberrechtlichen Schutz.
3. Nimmt der Kunde Einfluss auf Gestalt und Design von Artikeln oder Leistungen, versichert er gegenüber dem Auftragnehmer, dass diese Gestaltungen frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Urheber-, Persönlichkeits-, Namensrechtsverletzungen oder sonstige Verletzungen Rechte Dritter gehen voll zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von allen Forderungen und Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Kunde erstattet dem Auftragnehmer alle entstehenden Kosten und sonstige Schäden.
4. Über den Kunden beim Auftragnehmer gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt. Daten des Kunden werden nicht an Dritte zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung weitergegeben. Die Preisgabe persönlicher oder geschäftlicher Daten erfolgt seitens des Kunden auf freiwilliger Basis. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu. Die Einwilligung in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich widerrufen.

§ 17 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der österreichischen Republik, es sei denn, die Geltung österreichischen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.
2. Soweit eine Regelung im Rahmen des § 29 ZPO und der §§38-40 ZPO zulässig ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen hier begründeten Rechtsbeziehungen die am Sitz des Auftragnehmers zuständigen Gerichte.
3. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten vereinbaren die Vertragsteile ausdrücklich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes Salzburg.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 19 Datenschutz

Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass seine Daten bei uns EDV-mäßig gespeichert werden.

Dem Auftraggeber steht es jederzeit frei zu verlangen, dass seine Daten gelöscht werden! (siehe Datenschutzerklärung)